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In meiner jüngsten Recherche für die AI Finance Association habe ich spannende Neuigkeiten zur Verlustverrechnungsbegrenzung entdeckt. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat neue Aspekte dieses wichtigen Themas beleuchtet. Dieses Urteil stellt eine deutliche Abweichung von der bisherigen Entscheidungspraxis, insbesondere im Vergleich zum Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, dar. Demnach ist der 20.000€ Verlustverrechnungstopf Verfassungswidrig