1. Präambel
Die AI Finance Association Europe („der Verein“) bietet eine Plattform für Softwareentwickler, um ihre Systeme, Tools, Indikatoren und Bots zu testen und weiterzuentwickeln. Der Verein stellt sicher, dass der zur Verfügung gestellte Source Code nicht öffentlich zugänglich gemacht wird und nach neuesten Methoden kompiliert und geschützt wird. Dies gewährleistet, dass die Entwickler ihre Arbeit sicher weiterentwickeln können. Der Verein unterstützt die Mitglieder bei der Vermarktung der Systeme.
2. Vertragsgegenstand
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der AI Finance Association Europe und den Softwareentwicklern („Entwickler“), die ihre Produkte und Dienstleistungen den Vereinsmitgliedern zur Verfügung stellen.
3. Mitgliedschaft und Zugang zu den Dienstleistungen
3.1 Nur registrierte Mitglieder des Vereins haben Zugang zu den angebotenen Softwarelösungen.
3.2 Die Mitgliedschaft im Verein ist Voraussetzung für die Nutzung der bereitgestellten Tools, Indikatoren und Systeme.
4. Rechte und Pflichten des Entwicklers
4.1 Der Entwickler stellt dem Verein die Softwareprodukte einschließlich des Source Codes zur Verfügung.
4.2 Der Entwickler gewährleistet, dass die Softwareprodukte frei von Rechten Dritter sind und keine bestehenden Patente oder Urheberrechte verletzen.
4.3 Der Entwickler bleibt Eigentümer der Software und behält das Recht, diese weiterzuentwickeln.
5. Schutz des Source Codes
5.1 Der Verein verpflichtet sich, den zur Verfügung gestellten Source Code vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
5.2 Der Verein nutzt den Source Code ausschließlich zur internen Evaluation und Weiterentwicklung gemäß den neuesten Sicherheitsstandards.
6. Nutzung der Software durch Vereinsmitglieder
6.1 Die Softwareprodukte werden den Vereinsmitgliedern ausschließlich zu Test- und Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt.
6.2 Eine kommerzielle Nutzung der Software durch die Vereinsmitglieder ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Entwicklers nicht gestattet.
7. Vermarktung der Systeme
7.1 Der Verein unterstützt den Entwickler bei der Vermarktung und Promotion der Softwareprodukte.
7.2 Marketing- und Werbemaßnahmen werden in Absprache mit dem Entwickler durchgeführt.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1 Der Entwickler haftet für die ordnungsgemäße Funktion der bereitgestellten Softwareprodukte und garantiert deren Fehlerfreiheit im Rahmen des üblichen Gebrauchs.
8.2 Der Verein haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Softwareprodukte entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vereins zurückzuführen.
9. Beendigung der Zusammenarbeit
9.1 Beide Parteien können die Zusammenarbeit mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.
9.2 Bei Beendigung der Zusammenarbeit verpflichtet sich der Verein, alle Kopien des Source Codes zu löschen und die Nutzung der Softwareprodukte einzustellen.
10. Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
10.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit bestehen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Europäischen Union.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien, Österreich.
11.3 Es gilt das österreichische Vereinsrecht und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.